Bei der medizinischen Hauskrankenpflege handelt es sich um eine krankenhausersetzende Maßnahme. Sollte es ihr Gesundheitszustand oder ihre Krankheit erfordern, werden Sie auf ärztliche Anordnung durch diplomiertes Pflegepersonal versorgt und betreut.
Medizinische Leistungen wie zum Beispiel: Verbandswechsel, bandagieren, An- und Abhängen von Sondennahrung können mit der zuständigen Krankenkasse abgerechnet werden.